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Gläserner Abgeordneter

Wie viel Geld bekommt Holger Ortel?

Immer wieder wird in den Medien über die Bezüge von Politikern kritisch berichtet. Einige Abgeordnete sind in Verruf geraten, weil sie Geld aus Nebentätigkeiten erhalten haben. Ich habe mich entschieden, meine finanziellen Verhältnisse hier offen zu legen. So können Sie sich selber ein Urteil bilden.

Meine Bezüge als Bundestagsabgeordneter

  • Diäten ab 2009: 7668 Euro / Monat (voll zu versteuern, kein 13. Monatsgehalt). Die Diäten wurden 2004, 2005 und 2006 nicht erhöht. In den Jahren davor waren die Diätenerhöhungen jeweils geringer als die Steigerung von Renten, Löhnen und Gehältern. 1977 entsprachen die Abgeordnetendiäten der Besoldung der obersten Bundesrichter, liegen heute aber deutlich dahinter zurück.
  • Aufwandsentschädigung ab 2009: 3868 Euro / Monat. Dieser Betrag ist steuerfrei, er dient dazu, die Kosten auszugleichen, die ich durch mein Mandat habe (vergleichbar mit den Betriebskosten eines Selbständigen). Dazu gehören beispielsweise eine Zweitwohnung am Parlamentssitz in Berlin, vier Wahlkreisbüros (Delmenhorst, Brake, Nordenham und Wildeshausen), Porto und Telefon, Fahrtkosten im Wahlkreis, Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Reisekosten für meine Mitarbeiter und für Gäste, die ich nach Berlin einlade. Insgesamt sind meine monatlichen Aufwendungen für diese Zwecke meistens höher als 3868 Euro. Diese zusätzlichen Ausgaben bekomme ich nicht erstattet und kann sie auch nicht von der Steuer absetzen.
  • Im Gegensatz zum Europaparlament erhalten Bundestagsabgeordnete kein (!) Sitzungsgeld. Im Gegenteil, verpassen wir Abstimmungen oder Sitzungstage (auch bei Krankheit), werden uns zwischen 20 Euro und 100 Euro pro Tag abgezogen.

 

Amtsausstattung als Bundestagsabgeordneter

Büro und technische Ausstattung:

  • Büroräume in Berlin
  • 4 PCs und 1 Laptop für ein Büro in Berlin und mein Wahlkreisbüro in Delmenhorst. Durch meine Tätigkeit als Landesgruppenvorsitzender habe ich ein zusätzliches Büro in Berlin, das auch mit zwei PCs ausgestattet ist. Dieses Büro wird von allen niedersächsischen SPD-Abgeordneten gemeinsam finanziert.
  • Möbel und weitere Ausstattung für das Berliner Büro werden vom Bundestag für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit bereitgestellt. Das Mobiliar im Delmenhorster Büro habe ich privat angeschafft.


Mitarbeiter/innen:

Einem Bundestagsabgeordneten stehen derzeit 14.312 Euro (Arbeitnehmer-Brutto) im Monat für die Beschäftigung von Mitarbeiter/-innen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Ich beschäftige:

  • Zwei wissenschaftliche Mitarbeiter (einen Mitarbeiter in Vollzeit, einen Mitarbeiter stundenweise) in Berlin
  • Einen studentischen Mitarbeiter in Berlin
  • Einen wissenschaftlichen Mitarbeiter (Vollzeit) in Delmenhorst
  • Zwei Sachbearbeiter (jeweils Teilzeit) in Delmenhorst
  • Einen wissenschaftlichen Mitarbeiter im Landesgruppenbüro, dessen Gehalt von allen niedersächsischen SPD-Abgeordneten gemeinsam finanziert wird.

Das Personalbudget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und nicht an den Abgeordneten ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.


Für Dienstreisen stellt der Deutsche Bundestag mir folgende Leistungen bereit:

  • Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit
  • Netzkarte Deutsche Bahn (1. Klasse)
  • Nutzung des Bundestagsfahrdienstes in Berlin


Bürokostenpauschale

12.000 Euro im Jahr für Büromaterial, Software, technische Ausstattung,
Handy, Internet, Briefpapier, etc. Bürokosten werden bis zu dieser
Höhe gegen Einzelnachweise vom Bundestag bezahlt. Zusätzliche
Ausgaben muss ich selbst tragen.

 

Sonstige Einnahmen und Nebentätigkeiten

  • Ich habe keine Bezüge aus irgendwelchen Nebentätigkeiten.
  • Ich bin ehrenamtlich Mitglied im Präsidium des Deutschen Fischereiverbandes. Geld erhalte ich hierfür nicht.

 

Krankenversicherung

  • Ich bin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Als Zuschuss erhalte ich den üblichen Arbeitgeberanteil.
  • Die Ergebnisse der Gesundheitsreform gelten auch für uns Abgeordnete.

 

Altersversorgung

Ist man mindestens acht Jahre Mitglied des Bundestages (das ist bei mir ab Herbst 2006 der Fall) und scheidet aus, erhält man ab dem 65. Lebensjahre 22% der Diät. Diese Zahlungen müssen voll versteuert werden. Für jedes weitere Jahr der Zugehörigkeit zum Bundestag steigt die Zahlung um 3 Prozentpunkte, bis maximal 67% der Diäten. Außerdem erhält man die Pension ab acht Jahre Zugehörigkeit mit jedem weiteren Jahr Mitgliedschaft im Bundestag ein Jahr früher, frühestens aber mit 55. Zwischen 55 und 65 werden die Pensionen mit anderen Einnahmen verrechnet.

1995 und 2004 erfolgten wesentliche Kürzungen bei der Altersversorgung von Abgeordneten.

 

 
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