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Das Petitionsrecht zählt in der Bundesrepublik Deutschland zu den Grundrechten. Es steht in Artikel 17 des Grundgesetzes.

Wenn Sie sich von einer Behörde ungerecht behandelt fühlen oder möchten, dass ein Gesetz geändert wird, können Sie seit kurzem auch auf elektronischem Weg eine Petition an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages richten.

Die Petition wird dann bearbeitet und Sie bekommen in jedem Fall eine Antwort.



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Bitte beachten Sie die Richtlinien für E-Petitionen PDF 56 KB
 

 
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