Präimplantationsdiagnostik geregelt
08. Juli 2011Die Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, ist das wohl emotionalste Thema, womit sich der Deutsche Bundestag derzeitig befasst - die Entscheidung über Leben per Gesetz. Der Staat trägt eine besondere Verantwortung für den Schutz des geborenen und ungeboren Lebens – rechtlich durch den Artikel 1 des Grundgesetzes, aber vor allem aufgrund der Werte und Normen, die unsere freiheitlich-demokratischen Gesellschaft prägt.
Um die Gefahr eines möglichen Missbrauchs der Präimplantationsdiagnostik zu beseitigen, gab es drei fraktionsübergreifende Gesetzesentwürfe, die am Donnerstag, den 7. Juli 2011, den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Abstimmung vorgelegt wurden.
Der Gesetzesentwurf der Abgeordneten Ulrike Flach, Peter Hintze, Dr.Carola Reimann und weiterer Abgeordneter enthält eine Regelung für die PID, die an strenge Voraussetzungen geknüpft wird.
So soll die PID nur dann durchgeführt werden, wenn der Verdacht auf einen Gendefekt, der zu einer Fehl- oder Totgeburt führt, bestünde.
Der Entwurf von René Röspel, Priska Hinz, Patrick Meinhardt und weiterer Abgeordneter ähnelt dem vorherigen, doch wird bei diesem eine weitergehende Zulassung gefordert.
So soll auch die PID rechtlich durchgeführt werden dürfen, wenn „eine hohe Wahrscheinlichkeit für eine schwerwiegende Erbkrankheit“ bestünde.
Katrin Göring-Eckardt, Volker Kauder, Pascal Kober und weitere Abgeordnete, sprechen sich mit ihrem Entwurf für ein allgemeines Verbot der PID aus, da „alle Regelungen mit dem Ziel einer beschränkten Zulassung der PID nicht dem Grundproblem der Entscheidung entgingen, welches Leben gelebt werden darf und welches nicht.“ So sei „eine Beschränkung auf einzelne Fälle faktisch unmöglich [...] da jede Abgrenzung des ‚Lebenswertes‘ aufgrund einer prognostizierten Lebenserwartung willkürlich“ und somit „ethisch nicht tragbar“ sei.
Der Verzicht auf eine gesetzliche Regelung sei „ebenfalls keine Alternative“.
„Es war eine schwere Gewissensentscheidung.“, so Holger Ortel, „Doch ein allgemeines Verbot ist für mich genauso unverantwortlich wie die uneingeschränkte Legitimierung der PID. Ich habe mich deshalb für den Mittelweg entschieden – meiner Ansicht nach ist es der beste Entwurf zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik“.
Der Deutsche Bundestag hat mit 326 von 594 Abgeordneten für den Entwurf von Carola Reimann u.a. gestimmt und damit die Präimplantationsdiagnostik in bestimmten Fällen erlaubt.


